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Miet-Bedingungen

§1 Anlieferung und Überprüfung durch den Mieter

Bei Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände, hat der Mieter unverzüglich erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die Übernahme des Gerätes gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit u. v. vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.

§2 Verantwortung

Der Mieter ist nach der Übernahme des Miet-Gerätes in vollem Umfang für dieses verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine erwachsene Person permanent zur Betreuung des Miet-Gerätes abgestellt wird. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Reparatur durch den Mieter ist nicht statthaft. Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, so wird ein Reinigungsaufwand in angemessener Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten.

§3 Mietdauer

Der Mieter erhält das gemietete Gerät für die Dauer der zeitgleich mit dem Gerät gebuchten Reparatur + 7 Tage. Mit Abschluss der Reparatur wird das reparierte Gerät an den Mieter versandt. Nach Erhalt seines reparierten Gerätes hat der Mieter 7 Tage Zeit, den gemieteten Gegenstand an EDV-Repair zurückzusenden, oder vor Ort in der Filiale abzugeben. Sollte der Mieter an seinem repariertem Gerät durch EDV-Repair verursachte Mängel feststellen oder dass die Reparatur nicht zufriedenstellend erfolgt ist, dann hat der Mieter die Pflicht EDV-Repair innerhalb von 7 Tagen darüber zu informieren und sein Gewährleistungsrecht in Anspruch zu nehmen. Die Mietdauer verlängert sich in diesem Fall, bis die erneute Reparatur abgeschlossen ist und das reparierte Gerät beim Mieter eingetroffen ist.

Sollte der Versanddienstleister das reparierte Gerät des Mieters verlieren, so ist dies unverzüglich bei EDV-Repair und dem Versanddienstleister zu melden. Die Mietdauer endet in diesem Fall nach 10 Tagen, nach Übergabe des reparierten Gerätes an den Versanddienstleister. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach Absprache mit EDV-Repair möglich. Der Versanddienstleister haften für entstehende Verluste und Schäden.

§4 Transport

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Gerät beim Versand sachgemäß verpackt ist und keine vermeidbaren Transportschäden entstehen. Durch falsche Verpackung oder falsches Packmaterial entstandene Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

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